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BEWIRTSCHAFTUNG, BETEILIGUNGEN, UMBAU, VERMITTLUNG UND MANAGEMENT






UNSER ANGEBOT EXKLUSIV FÜR INSTITUTIONELLE KÄUFER
Im Rahmen einer strategischen Neuausrichtung verkauft der aktuelle Inhaber mehrere profitable Immobilien mit Standorten in der Stadt Zürich und in den anliegenden Gemeinden. Damit die Privatsphäre geschützt bleibt, haben wir die Chance bekommen 2-Liegenschaften diskret zu verkaufen. Der Verkäufer möchte vorab einen Kapitalnachweis sehen.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Unsere Käufer sind keine Spekulanten oder Immobilienhaie.
NEIN, es sind Werterhaltende und langfristig orientierte Käufer, welche Liegenschaften ohne Bankkredite kaufen !
Spekulanten enteignen Mieter
(Interview Blick.ch)

Frank A. Meyer Blick.ch
Im letzten Jahrhundert wurden bereits zwei Mal Immobilieneigentümer in Berlin enteignet (1933 & 1945).
Obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 22.1.2004 die deutschen Enteignungsmaßnahmen für rechtswidrig erklärt hat, liebäugeln Sie mit neuen Enteignungsmaßnahmen.
UBS GLOBAL REAL ESTATE BUBBLE INDEX 2020
Zwangsanleihen 1923
In der Vergangenheit nutzten auch Staaten dieses Mittel, um Grundbesitzer zwangsweise an den Folgen von Wirtschaftskrisen oder Kriegen zu beteiligen. In Deutschland war dies in den Jahren 1923 und 1948 der Fall. In der Praxis wirkten sich die Zwangshypotheken wie eine Zusatzsteuer für Grundeigentümer aus. Da Immobilien bei Währungsreformen wertstabil bleiben, wurde durch diese Maßnahme versucht, die hierdurch begünstigten Grundeigentümer stärker zu belasten.
Im Jahre 1923 kam es in Deutschland zu einer Hyperinflation, deren Ursache in den Reparationszahlungen für den Ersten Weltkrieg lag. Im November 1923 beendete die Währungsreform mit der Einführung der Rentenmark diese Inflation. Für die Deckung des Kapitalbedarfs der neu zu gründenden zweiten Zentralbank („Deutsche Rentenbank“) belastete die Regierung den Grundbesitz in Landwirtschaft, Industrie und Gewerbe durch Zwangshypotheken in Höhe von 3,2 Milliarden Rentenmarkt.
Währungsreform in Deutschland 1948
Zur Finanzierung des Staatswesens im Zuge der Währungsreform 1948 wurden für alle Maßnahmen, die auf einen Ausgleich der durch den Zweiten Weltkrieg und seine wirtschaftlichen Folgen einschließlich der Währungsnachteile abzielten, ab Juni 1952 mit dem Lastenausgleichsgesetz alle im Privatvermögen befindlichen Immobilien mit einer Zwangshypothek zu Gunsten der Bundesrepublik Deutschland belastet, welche in den folgenden 30 Jahren durch die Grundstückseigentümer abbezahlt werden musste.