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Terminologie
"Makeln" heisst vermitteln, Vermittlungsgeschäfte machen. Der Begriff stammt aus dem Niederländischen und wurde erst im 17. Jahrhundert ins Hochdeutsche übernommen. Makeln hiess ursprünglich "machen, tun, handeln". Das gleichbedeutende "Mäkeln" erhielt im Laufe der Zeit noch eine Zweitbedeutung, nämlich "etwas auszusetzen haben, tadeln, bemängeln".

Diese Zweitbedeutung erklärt sich daraus, dass der Vermittler / Zwischenhändler häufig die Waren bemängelte, um den Preis zu drücken. Dass der schweizerische Gesetzgeber den Maklervertrag als "Mäklervertrag" betitelte, hat weniger mit dem Zweitbegriff "bemängeln" zu tun, sondern mehr mit dem allgemeinen schweizerischen Sprachgebrauch zur Zeit der Schaffung des Obligationenrechtes.
 

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